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Sicherheitsstrom OL

Fluchtwegbeleuchtung Prüfung – Oldenburg

Die Fluchtwegbeleuchtung ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstromversorgung. In Oldenburger Gebäuden – vom Verwaltungsbau über die Einkaufspassage bis zur Industriehalle – muss die Fluchtwegbeleuchtung im Notfall verlässlich den Weg ins Freie weisen.

Was wird bei der Fluchtwegbeleuchtung geprüft?

Die Prüfung umfasst: Funktionstest aller Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten, Messung der Beleuchtungsstärke auf Fluchtwegen (mindestens 1 Lux in der Mittelachse, 0,5 Lux an Engstellen nach DIN EN 1838), Prüfung der Erkennbarkeit von Rettungszeichen (Erkennungsweite gemäß DIN EN 1838), Test der Nennbetriebsdauer (1 Stunde, bei Versammlungsstätten 3 Stunden) sowie Überprüfung des automatischen Einschaltens bei Netzausfall. In Oldenburg, etwa in den mehrstöckigen Altbauten der Innenstadt oder in den weitläufigen Gewerbehallen im Hafenbereich, sind die Fluchtweglängen und die Positionierung der Leuchten besonders zu beachten.

Prüffristen und Normen

Sicherheitsbeleuchtung ist nach DIN VDE 0100-710 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/7 regelmäßig zu prüfen. Die Funktionsprüfung ist arbeitstäglich per Sichtkontrolle, monatlich als Kurzzeittest und jährlich als Nennbetriebsdauertest durchzuführen. Für Gebäude in Oldenburg mit hohem Publikumsverkehr können kürzere Prüfintervalle angemessen sein.

Dokumentation im Prüfbuch

Alle Prüfungen sind im Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtung zu dokumentieren. Dieses muss bei Brandschutzbegehungen und Gewerbeaufsichtsbesuchen in Oldenburg vorgelegt werden können. Beschreiben Sie Ihr Gebäude und die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung – wir vermitteln die Prüfung.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Ersatzstromanlagen oder Notstromsystemen durch. Kein zugelassener Sachkundiger und kein Fachbetrieb für Elektro- oder Sicherheitstechnik. Die Prüfung, Wartung oder Reparatur erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.