Sicherheitsstromversorgung für Krankenhäuser – Oldenburg
In Krankenhäusern ist die Sicherheitsstromversorgung existenziell – ein Stromausfall im OP oder auf der Intensivstation kann lebensbedrohlich sein. Das Klinikum Oldenburg und weitere medizinische Einrichtungen in der Stadt und im Umland müssen höchste Anforderungen an die Ersatzstromversorgung erfüllen, die in DIN VDE 0100-710 detailliert geregelt sind.
Gruppe-1- und Gruppe-2-Bereiche
Die Norm unterscheidet zwischen medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 1 (ambulante Behandlung, keine lebenserhaltenden Geräte) und Gruppe 2 (OP, Intensiv, Herzkatheter, Neonatologie – mit lebenserhaltenden Geräten). Für Gruppe-2-Bereiche muss die Ersatzstromversorgung innerhalb von 0,5 Sekunden die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bereitstellen, und das Notstromaggregat muss innerhalb von 15 Sekunden die Versorgung übernehmen. Das Klinikum Oldenburg und die Fachkliniken im Stadtgebiet sind verpflichtet, diese Anforderungen jederzeit zu erfüllen.
Prüfumfang im Krankenhaus
Die Prüfung umfasst: Batterieanlagen und USV-Systeme, dieselbetriebene Notstromaggregate, automatische Umschalteinrichtungen, Isolationsüberwachung in OP- und Intensivbereichen (IT-Netze), Sicherheitsbeleuchtung mit Fluchtwegkennzeichnung, alle Steckdosenstromkreise in Gruppe-2-Bereichen sowie die Alarmierungseinrichtungen bei Netzausfall. Sämtliche Prüfungen und Probeläufe sind im Prüfbuch zu dokumentieren – diese Dokumentation wird bei Begehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg geprüft.
Prüffristen und Normen
Für Krankenhäuser gelten verkürzte Prüffristen: monatliche Generatorprobeläufe, vierteljährliche Umschalttests, jährliche Volllasttests und alle vier Jahre eine umfassende Prüfung aller elektrischen Anlagen. Beschreiben Sie Ihre medizinische Einrichtung in Oldenburg – wir vermitteln die Prüfung Ihrer Sicherheitsstromversorgung an spezialisierte Fachbetriebe.
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